30.06.2021 // online // Webinar

VDR-Webinar zum Lieferkettengesetz

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Das Webinar richtet sich an die Inhaber, Vorstandsmitglieder  und Geschäftsführer der Mitgliedsunternehmen sowie an die Mitglieder aller Kommissionen des VDR

Das neue Lieferkettengesetz der Bundesregierung schreitet weiter voran:
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz,
LkSG) wurde am 9. Juni 2021 vom Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages
in geänderter Fassung angenommen. Für das Gesetz stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD
sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktionen von FDP und AfD stimmten dagegen, die Fraktion Die Linke
enthielt sich.
Das LkSG soll nach aktuellen Informationen voraussichtlich bereits am heutigen Freitag, den 11. Juni 2021 in 2./3.
Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages behandelt und verabschiedet werden. Eine abschließende Befassung
des Bundesrats mit dem Gesetz wäre dann in der Sitzung am 25. Juni 2021 möglich.
Das Gesetz soll dazu dienen, den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in Lieferketten zu gewährleisten.
Noch ist das LkSG nicht in Kraft getreten, doch bereits jetzt zeichnen sich weitreichende Folgen ab. Schon ab 2023
sollen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern im Inland ihre Lieferanten kontrollieren und überwachen. Ab
dem 1. Januar 2024 soll dieser Schwellenwert auf 1.000 Beschäftigte abgesenkt werden.

Welche erheblichen Auswirkungen das geplante Gesetz haben wird, zeigt sich insbesondere am Fall der Minderheit
der Uiguren in der chinesischen Provinz Xinjiang. So gehen etwa die Wissenschaftlichen Dienste, das Informationszentrum
des Bundestages, davon aus, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes eine Pflicht deutscher Unternehmen zum
Abbruch der Geschäftsbeziehungen zu ihren chinesischen Zulieferern in Xinjiang fast unausweichlich sein wird.
Zeitgleich arbeitet auch die EU-Kommission auch ein europäisches Lieferkettengesetz. Dieses sieht sogar noch weitreichendere
Regelungen als der nationale Gesetzesentwurf vor. So sollen von der europäischen Regelung beispielsweise
sämtliche Unternehmen, unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten, erfasst werden. Die Entwicklungen
auf europäischer Ebene sollten deshalb ebenfalls unbedingt im Blick behalten werden.
Gerne stellen wir Ihnen das Gesetzesvorhaben auf nationaler Ebene sowie die ersten Pläne der EU-Kommission in
unserem Webinar mit Unterstützung kundiger Experten aus der Praxis vor:
Dr. Gernot-Rüdiger Engel, Dr. Mathias Mailänder und Prof. Dr. Jörg Rodewald, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH, werden in die geplanten Regelungen einführen und erläutern, welche Pflichten auf Ihr Unternehmen
voraussichtlich zukommen werden.
Diskutieren Sie mit uns u a. über die folgenden Fragen:

  • Welche Unternehmen sind von dem neuen Lieferkettengesetz erfasst? Welche typischen Konstellationen im
  • Schifffahrtsbereich sind von dem Gesetz voraussichtlich betroffen?
  • Welche Pflichten gilt es ab wann zu erfüllen?
  • Welche zusätzlichen Anforderungen an das Compliance Management System und das Reporting sowie die Risikoanalyse sind zu erwarten?
  • Welche Maßnahmen zur Prävention und zur Abhilfe bei Verletzungen sieht das Gesetz vor und welche
  • Bedeutung spielen Zertifizierung und Auditierung?
  • Welche Sanktionen drohen bei Nichtbeachtung?
  • Welche Regelungen sind auf EU-Ebene geplant? Worin unterscheiden sich diese von dem nationalen Gesetzesentwurf?

 

Das Webinar findet statt am Mittwoch, den 30.06.2021, 11.00 – 12.30 Uhr.
 
Bitte geben Sie uns bis zum 29.06.2021 an Frau Ebeling (ebeling@reederverband.de) Rückmeldung, ob Sie am Webinar via Microsoft Teams teilnehmen möchten. Den Link zur Einwahl werden wir Ihnen dann zeitnah zusenden.

Speaker